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WEITERE INFORMATIONEN
1 Ob 121/14x 1 Ob 121/14x Entscheidungstext OGH 22.10.2014 1 Ob 121/14x Veröff: SZ 2014/95
RECHTSPRECHUNG
RS0129938
Zahlung der letzten BTVG-Rate erst nach Mängelbehebung: Auch bei Vereinbarung der Zahlung nach Ratenplan gemäß § 10 BTVG kann jedenfalls ein Verbraucher die Zahlung der letzten, bei Fertigstellung der Gesamtanlage fälligen, Kaufpreisrate nach § 1052 ABGB verweigern, wenn der Bauträger die vorhandenen Mängel nicht behebt.
- Rechtssatz:
Auch bei Vereinbarung der Zahlung nach Ratenplan gemäß § 10 BTVG kann jedenfalls ein Verbraucher die Zahlung der letzten, bei Fertigstellung der Gesamtanlage fälligen, Kaufpreisrate nach § 1052 ABGB verweigern, wenn der Bauträger die vorhandenen Mängel nicht behebt.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 1Ob121/14x
- Schlagworte:
- Zahlung
- Entscheidung:
- 22.10.2014
- Norm:
- BTVG §10
ABGB §1052 A
ABGB §1052 B1
ABGB §1170
KSchG §6 Abs1 Z6 - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
1 Ob 121/14x 1 Ob 121/14x Entscheidungstext OGH 22.10.2014 1 Ob 121/14x Veröff: SZ 2014/95