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RECHTSPRECHUNG


RS0035076


Keine Rechnungslegungsfrist bei festgelegtem Betrag: Keine Rechnungslegungspflicht des Baumeisters, der sich verpflichtet, für einen bestimmten festgelegten Betrag ein genau bezeichnetes Gebäude zu errichten (und dies getan hat), ob er etwa das Gebäude dann tatsächlich mit weniger Kosten errichten konnte.


Rechtssatz:

Keine Rechnungslegungspflicht des Baumeisters, der sich verpflichtet, für einen bestimmten festgelegten Betrag ein genau bezeichnetes Gebäude zu errichten (und dies getan hat), ob er etwa das Gebäude dann tatsächlich mit weniger Kosten errichten konnte.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
1Ob212/60

Schlagworte:

Entscheidung:
07.10.1960

Norm:
EGZPO ArtXLII IDa

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


1 Ob 212/60 1 Ob 212/60 Entscheidungstext OGH 07.10.1960 1 Ob 212/60