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WEITERE INFORMATIONEN
1 Ob 180/09s 1 Ob 180/09s Entscheidungstext OGH 13.10.2009 1 Ob 180/09s
RECHTSPRECHUNG
RS0125426
Einfamilienhaus: Mietverträge über Einfamilienhäuser, die vor Ablauf des 31. 12. 2001 geschlossen und nach diesem Zeitpunkt stillschweigend verlängert wurden, fallen weiterhin in den Teilanwendungsbereich des MRG im Sinne der Fassung des § 1 MRG vor der MRN 2001.
- Rechtssatz:
Mietverträge über Einfamilienhäuser, die vor Ablauf des 31. 12. 2001 geschlossen und nach diesem Zeitpunkt stillschweigend verlängert wurden, fallen weiterhin in den Teilanwendungsbereich des MRG im Sinne der Fassung des § 1 MRG vor der MRN 2001.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 1Ob180/09s
- Schlagworte:
- MRG - Geltungsbereich
- Entscheidung:
- 13.10.2009
- Norm:
- MRG §1 Abs2 Z5
MRG §49d Abs2 - Kategorie:
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Entscheidungstexte
1 Ob 180/09s 1 Ob 180/09s Entscheidungstext OGH 13.10.2009 1 Ob 180/09s