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RECHTSPRECHUNG


RS0118964


Verkehrsunternehmen: Die Vermietung eines Geschäftslokals durch ein Verkehrsunternehmen zum Zweck eines Fahrradverleihs kann der Förderung des Betriebszwecks dieses Unternehmens dienen. Ob dies tatsächlich der Fall ist, hängt vom konkreten Sachverhalt ab.


Rechtssatz:

Die Vermietung eines Geschäftslokals durch ein Verkehrsunternehmen zum Zweck eines Fahrradverleihs kann der Förderung des Betriebszwecks dieses Unternehmens dienen. Ob dies tatsächlich der Fall ist, hängt vom konkreten Sachverhalt ab.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
1Ob294/03x

Schlagworte:

Entscheidung:
18.03.2004

Norm:
BBG §2 Abs1
BBG 1992 §1 Abs3
MRG §1 Abs1 Z1

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


1 Ob 294/03x 1 Ob 294/03x Entscheidungstext OGH 18.03.2004 1 Ob 294/03x