zurück

RECHTSPRECHUNG


RS0031196


Wenn der Kläger ein Teilschmerzengeld für einen bestimmten Zeitraum geltend macht, obwohl bereits eine Globalbemessung möglich wäre, dann hat das Gericht – nach entsprechender Erörterung – einen Zuspruch nach Globalbemessung vorzunehmen, jedoch begrenzt mit dem Betrag, den der Kläger eingeklagt hat.


Rechtssatz:

Auch wenn ein Teilschmerzengeld für einen bestimmten Zeitraum begehrt wird, hat das Gericht mit einer Globalbemessung des Schmerzengeldes vorzugehen und sich dabei innerhalb des ziffernmäßigen Begehrens zu halten, wenn eine zeitliche Beschränkung unbegründet ist. (Klägerin begehrte hier für einen bestimmten Zeitraum ein höheres Schmerzengeld als ihr von den Vorinstanzen ausgehend von einer Globalbemessung zugestanden wurde).

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
2Ob63/91; 2Ob68/92; 7Ob281/02b; 2Ob93/04x; 2Ob56/07k; 2Ob232/07t; 6Ob185/09p; 2Ob130/16f

Schlagworte:

Entscheidung:
25.03.1992

Norm:
ABGB §1325 E3
ZPO §405 A

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


2 Ob 63/91 2 Ob 63/91 Entscheidungstext OGH 25.03.1992 2 Ob 63/91
2 Ob 68/92 2 Ob 68/92 Entscheidungstext OGH 15.04.1993 2 Ob 68/92 Veröff: ZVR 1993/168 S 373
7 Ob 281/02b 7 Ob 281/02b Entscheidungstext OGH 26.02.2003 7 Ob 281/02b nur: Auch wenn ein Teilschmerzengeld für einen bestimmten Zeitraum begehrt wird, hat das Gericht mit einer Globalbemessung des Schmerzengeldes vorzugehen und sich dabei innerhalb des ziffernmäßigen Begehrens zu halten, wenn eine zeitliche Beschränkung unbegründet ist. (T1)
2 Ob 93/04x 2 Ob 93/04x Entscheidungstext OGH 20.10.2005 2 Ob 93/04x Vgl auch; Beisatz: Eine mehrmalige Schmerzengeldbemessung ist nur dann zulässig, wenn eine Globalbemessung zum Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung erster Instanz versagt und zwar ua dann, wenn (trotz an sich abgeklärtem Verletzungsbild) Schmerzen in ihren Auswirkungen für den Verletzten zum Zeitpunkt des Schlusses erster Instanz noch gar nicht oder nicht endgültig überschaubar erscheinen. Für das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist der Kläger behauptungs- und beweispflichtig. Er hat den Nachweis zu führen, dass die Geltendmachung eines Teilbetrages aus besonderen Gründen ausnahmsweise doch zulässig ist. (T2)
2 Ob 56/07k 2 Ob 56/07k Entscheidungstext OGH 27.09.2007 2 Ob 56/07k nur T1
2 Ob 232/07t 2 Ob 232/07t Entscheidungstext OGH 29.11.2007 2 Ob 232/07t Vgl; Auch Beis wie T2
6 Ob 185/09p 6 Ob 185/09p Entscheidungstext OGH 16.10.2009 6 Ob 185/09p Vgl auch; Beis ähnlich wie T2; Bem: Hier: Zulässigkeit einer Schmerzengeldnachforderung verneint. (T3)
2 Ob 130/16f 2 Ob 130/16f Entscheidungstext OGH 20.06.2017 2 Ob 130/16f Vgl auch