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WEITERE INFORMATIONEN
4 Ob 62/84 4 Ob 62/84 Entscheidungstext OGH 22.05.1984 4 Ob 62/84 Veröff: ImmZ 1984,395
RECHTSPRECHUNG
RS0063018
Balkonflächen: Haben die Parteien im Rahmen ihrer Vertragsautonomie schlüssig vereinbart, dass die Balkonflächen in die Nutzflächen für das als Hausbesorger zustehende Entgelt einzubeziehen seien, wird diese Vereinbarung durch die Bestimmung des § 17 MRG, mag diese Bestimmung auf die Mieter des gegenständlichen Hauses anzuwenden sein oder nicht, nicht berührt.
- Rechtssatz:
Haben die Parteien im Rahmen ihrer Vertragsautonomie schlüssig vereinbart, daß die Balkonflächen in die Nutzflächen für das als Hausbesorger zustehende Entgelt einzubeziehen seien, wird diese Vereinbarung durch die Bestimmung des § 17 MRG, mag diese Bestimmung auf die Mieter des gegenständlichen Hauses anzuwenden sein oder nicht, nicht berührt.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 4Ob62/84
- Schlagworte:
- Hausbesorgergesetz
- Entscheidung:
- 22.05.1984
- Norm:
- HbG §7 Abs4
MRG §17 - Kategorie:
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Entscheidungstexte
4 Ob 62/84 4 Ob 62/84 Entscheidungstext OGH 22.05.1984 4 Ob 62/84 Veröff: ImmZ 1984,395