zurück
WEITERE INFORMATIONEN
5 Ob 192/07g 5 Ob 192/07g Entscheidungstext OGH 08.01.2008 5 Ob 192/07g
RECHTSPRECHUNG
RS0122970
Endgültigkeit eines Abbruchauftrages wegen Baugebrechen: Ein Abbruchauftrag wegen Baugebrechen ist dann endgültig und bindend, wenn entweder die Baugebrechen, die zur Bescheiderlassung geführt haben, aus technischen Gründen nicht behoben werden können oder wenn der Bestandgeber sie nicht behebt und hiezu auch nicht verpflichtet ist.
- Rechtssatz:
Ein Abbruchauftrag wegen Baugebrechen ist dann endgültig und bindend, wenn entweder die Baugebrechen, die zur Bescheiderlassung geführt haben, aus technischen Gründen nicht behoben werden können oder wenn der Bestandgeber sie nicht behebt und hiezu auch nicht verpflichtet ist.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 5Ob192/07g
- Schlagworte:
- MRG - Erhaltung
- Entscheidung:
- 08.01.2008
- Norm:
- ABGB §1112
ZPO §190
MRG §3 Abs3 Z2
MRG §29 Abs1 Z2 - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
5 Ob 192/07g 5 Ob 192/07g Entscheidungstext OGH 08.01.2008 5 Ob 192/07g