zurück

RECHTSPRECHUNG


RS0122970


Endgültigkeit eines Abbruchauftrages wegen Baugebrechen: Ein Abbruchauftrag wegen Baugebrechen ist dann endgültig und bindend, wenn entweder die Baugebrechen, die zur Bescheiderlassung geführt haben, aus technischen Gründen nicht behoben werden können oder wenn der Bestandgeber sie nicht behebt und hiezu auch nicht verpflichtet ist.


Rechtssatz:

Ein Abbruchauftrag wegen Baugebrechen ist dann endgültig und bindend, wenn entweder die Baugebrechen, die zur Bescheiderlassung geführt haben, aus technischen Gründen nicht behoben werden können oder wenn der Bestandgeber sie nicht behebt und hiezu auch nicht verpflichtet ist.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
5Ob192/07g

Schlagworte:

Entscheidung:
08.01.2008

Norm:
ABGB §1112
ZPO §190
MRG §3 Abs3 Z2
MRG §29 Abs1 Z2

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


5 Ob 192/07g 5 Ob 192/07g Entscheidungstext OGH 08.01.2008 5 Ob 192/07g