RECHTSPRECHUNG
RS0122971
Neubau führt zu Beendigung des Bestandverhältnisses: Ist eine „erhaltende“ Sanierung ausgeschlossen und sind praktisch einem Neubau gleichkommende Maßnahmen erforderlich, was zum „rechtlichen Untergang“ des Mietobjekts im Sinn des § 29 Abs 1 Z 2 MRG iVm § 1112 ABGB führt, dann kann sich der Bestandnehmer infolge Beendigung des Bestandverhältnisses nicht mehr erfolgreich auf § 3 Abs 3 Z 2 MRG berufen.
- Rechtssatz:
Ist eine „erhaltende" Sanierung ausgeschlossen und sind praktisch einem Neubau gleichkommende Maßnahmen erforderlich, was zum „rechtlichen Untergang" des Mietobjekts im Sinn des § 29 Abs 1 Z 2 MRG iVm § 1112 ABGB führt, dann kann sich der Bestandnehmer infolge Beendigung des Bestandverhältnisses nicht mehr erfolgreich auf § 3 Abs 3 Z 2 MRG berufen.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 5Ob192/07g
- Schlagworte:
- MRG - Erhaltung
- Entscheidung:
- 08.01.2008
- Norm:
- ABGB §1112
ZPO §190
MRG §3 Abs3 Z2
MRG §29 Abs1 Z2 - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
5 Ob 192/07g 5 Ob 192/07g Entscheidungstext OGH 08.01.2008 5 Ob 192/07g