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WEITERE INFORMATIONEN
40 R 84/10i 40 R 84/10i Entscheidungstext LG für ZRS Wien 18.05.2010 40 R 84/10i
RECHTSPRECHUNG
RWZ0000157
Überwachungskosten sind Erhaltungskosten, nicht Betriebskosten: Kosten der Fernüberwachung des Liftes und der technischen Anlagen in der Garage, hier für die Miete von Datenleitungen, sind keine Betriebskosten. Sie sind, wie die Kosten der Störungsbehebung Erhaltungskosten.
- Rechtssatz:
Kosten der Fernüberwachung des Liftes und der technischen Anlagen in der Garage, hier für die Miete von Datenleitungen, sind keine Betriebskosten. Sie sind, wie die Kosten der Störungsbehebung Erhaltungskosten.
- Gericht:
- LG für ZRS Wien
- Geschäftszahl:
- 40R84/10i
- Schlagworte:
- MRG - Erhaltung
- Entscheidung:
- 18.05.2010
- Norm:
- MRG §3 Abs2 Z1
MRG §23
MRG §24 Abs2
WGG §14 Abs1 Z7 - Kategorie:
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Entscheidungstexte
40 R 84/10i 40 R 84/10i Entscheidungstext LG für ZRS Wien 18.05.2010 40 R 84/10i