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RECHTSPRECHUNG


RS0022975


Die Grundsätze für die Begrenzung der Zurechnung der Schadensfolgen aus dem Rechtswidrigkeitszusammenhang sind auch auf die Schadenstragung wegen Mitverschuldens anzuwenden.


Rechtssatz:

Die Grundsätze für die Begrenzung der Zurechnung der Schadensfolgen aus dem Rechtswidrigkeitszusammenhang sind auch auf die Schadenstragung wegen Mitverschuldens anzuwenden.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
8Ob239/76; 1Ob154/12x

Schlagworte:
,

Entscheidung:
19.01.1977

Norm:
ABGB §1295 Ia9
ABGB §1304 A

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


8 Ob 239/76 8 Ob 239/76 Entscheidungstext OGH 19.01.1977 8 Ob 239/76
1 Ob 154/12x 1 Ob 154/12x Entscheidungstext OGH 11.10.2012 1 Ob 154/12x Auch