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WEITERE INFORMATIONEN
1 Ob 300/01a 1 Ob 300/01a Entscheidungstext OGH 29.01.2002 1 Ob 300/01a
RECHTSPRECHUNG
RS0116154
Keine Enteignung des Wasserberechtigten durch die Wasserrechtsbehörde zum Zwecke der Versorgung von Dritten mit Wasser: Die Bestimmungen des WRG sehen nicht vor, dass sich die Wasserrechtsbehörde des Mittels der Enteignung zu Lasten eines Wasserberechtigten bedienen dürfte, um damit eine öffentlich-rechtliche Grundlage für die Versorgung Dritter mit Trinkwasser und Nutzwasser zu schaffen.
- Rechtssatz:
Die Bestimmungen des WRG sehen nicht vor, dass sich die Wasserrechtsbehörde des Mittels der Enteignung zu Lasten eines Wasserberechtigten bedienen dürfte, um damit eine öffentlich-rechtliche Grundlage für die Versorgung Dritter mit Trinkwasser und Nutzwasser zu schaffen.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 1Ob300/01a
- Schlagworte:
- Wasserrechtsgesetz - Enteignung
- Entscheidung:
- 29.01.2002
- Norm:
- WRG allg
- Kategorie:
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Entscheidungstexte
1 Ob 300/01a 1 Ob 300/01a Entscheidungstext OGH 29.01.2002 1 Ob 300/01a