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RECHTSPRECHUNG


RS0057987


Bauverlust als ersatzfähiger Folgeschaden der Eigentumsbeschränkung: Ein Bauverlust ist keine teilweise bloße Vorwegnahme („Vorwirkung“) einer späteren Enteignung, sondern ist direkter, durch die Errichtung einer Schutzzone verursachter, ersatzfähiger Folgeschaden der Eigentumsbeschränkung.


Rechtssatz:

Ein Bauverlust ist keine teilweise bloße Vorwegnahme ("Vorwirkung") einer späteren Enteignung, sondern ist direkter, durch die Errichtung einer Schutzzone verursachter, ersatzfähiger Folgeschaden der Eigentumsbeschränkung.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
1Ob41/92

Schlagworte:

Entscheidung:
20.04.1993

Norm:
EisbEG §4 A
WRG §34

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


1 Ob 41/92 1 Ob 41/92 Entscheidungstext OGH 20.04.1993 1 Ob 41/92