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WEITERE INFORMATIONEN
1 Ob 41/92 1 Ob 41/92 Entscheidungstext OGH 20.04.1993 1 Ob 41/92
RECHTSPRECHUNG
RS0057987
Bauverlust als ersatzfähiger Folgeschaden der Eigentumsbeschränkung: Ein Bauverlust ist keine teilweise bloße Vorwegnahme („Vorwirkung“) einer späteren Enteignung, sondern ist direkter, durch die Errichtung einer Schutzzone verursachter, ersatzfähiger Folgeschaden der Eigentumsbeschränkung.
- Rechtssatz:
Ein Bauverlust ist keine teilweise bloße Vorwegnahme ("Vorwirkung") einer späteren Enteignung, sondern ist direkter, durch die Errichtung einer Schutzzone verursachter, ersatzfähiger Folgeschaden der Eigentumsbeschränkung.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 1Ob41/92
- Schlagworte:
- Wasserrechtsgesetz - Enteignung
- Entscheidung:
- 20.04.1993
- Norm:
- EisbEG §4 A
WRG §34 - Kategorie:
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Entscheidungstexte
1 Ob 41/92 1 Ob 41/92 Entscheidungstext OGH 20.04.1993 1 Ob 41/92