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RECHTSPRECHUNG


RS0070955


Notweg zur Schottergewinnung: Die Einräumung eines Notweges zum Zwecke der Schottergewinnung auf einem Grundstück ist möglich. Die Rechtsansicht, dass die Einräumung eines Notweges zugunsten eines Grundstückes dessen zeitlich unbegrenzt mögliche Bewirtschaftung oder Benützung unter Schonung der Substanz voraussetze, findet weder im Wortlaut des Gesetzes noch in seiner Entstehungsgeschichte eine Grundlage.


Rechtssatz:

Zulässigkeit der Einräumung eines Notweges zum Zwecke der Schottergewinnung auf einem Grundstück. Die Rechtsansicht, daß die Einräumung eines Notweges zugunsten eines Grundstückes dessen zeitlich unbegrenzt mögliche Bewirtschaftung oder Benützung unter Schonung der Substanz voraussetze, findet weder im Wortlaut des Gesetzes noch in seiner Entstehungsgeschichte eine Grundlage.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
5Ob618/59; 1Ob174/66

Schlagworte:

Entscheidung:
13.01.1960

Norm:
NWG §1

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


5 Ob 618/59 5 Ob 618/59 Entscheidungstext OGH 13.01.1960 5 Ob 618/59 Veröff: SZ 33/4 = RZ 1960,103
1 Ob 174/66 1 Ob 174/66 Entscheidungstext OGH 15.09.1966 1 Ob 174/66 Beisatz: Berücksichtigung der ständig fortschreitenden Motorisierung. (T1) Veröff: JBl 1967,529 = ZVR 1967/171 S 190