Schlagwort: Gesundheitsschädigung FILTER AUFHEBEN

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RS0092408


Nach § 84 Abs 1 StGB liegt eine schwere Körperverletzung unter anderem bei einer länger als vierundzwanzig Tage dauernden Gesundheitsschädigung vor. Als Gesundheitsschädigung ist dabei jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens einer Person anzusehen, wobei das …

19.05.1987
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