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RECHTSPRECHUNG


RS0106535


Die Behauptungslast und Beweislast für die Voraussetzungen der überholenden Kausalität trägt der Schädiger. Sollte sich der frühere Schadenseintritt nur innerhalb eines größeren Zeitraumes feststellen lassen („von … bis“), so würde mit Rücksicht auf die genannte Beweislast die für den Geschädigten günstigere Variante gelten. Nur dann, wenn sich überhaupt nicht feststellen ließe, wann der Schaden (hier: Querschnittslähmung) auch ohne schädigendes Ereignis (hier: Operation) eingetreten wäre, könnte sich der Schädiger nicht auf die überholende Kausalität berufen.


Rechtssatz:

Die Behauptungslast und Beweislast für die Voraussetzungen der überholenden Kausalität trägt der Schädiger. Sollte sich der frühere Schadenseintritt nur innerhalb eines größeren Zeitraumes feststellen lassen ("von ... bis"), so würde mit Rücksicht auf die genannte Beweislast die für den Geschädigten günstigere Variante gelten. Nur dann, wenn sich überhaupt nicht feststellen ließe, wann der Schaden (hier: Querschnittslähmung) auch ohne schädigendes Ereignis (hier: Operation) eingetreten wäre, könnte sich der Schädiger nicht auf die überholende Kausalität berufen.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
10Ob2350/96b; 5Ob54/01d; 1Ob175/01v; 2Ob111/03t; 2Ob78/07w; 5Ob34/18p; 2Ob115/18b

Schlagworte:

Entscheidung:
03.09.1996

Norm:
ABGB §1295 Ia3a
ABGB §1295 Ia3d

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


10 Ob 2350/96b 10 Ob 2350/96b Entscheidungstext OGH 03.09.1996 10 Ob 2350/96b Veröff: SZ 69/199
5 Ob 54/01d 5 Ob 54/01d Entscheidungstext OGH 27.03.2001 5 Ob 54/01d Vgl auch
1 Ob 175/01v 1 Ob 175/01v Entscheidungstext OGH 26.02.2002 1 Ob 175/01v nur: Die Behauptungslast und Beweislast für die Voraussetzungen der überholenden Kausalität trägt der Schädiger. (T1); Beisatz: Den Beweis, dass der Schaden irgendwann in der Zukunft eingetreten wäre, reicht nicht aus. (T2)
2 Ob 111/03t 2 Ob 111/03t Entscheidungstext OGH 12.06.2003 2 Ob 111/03t nur T1; Veröff: SZ 2003/67
2 Ob 78/07w 2 Ob 78/07w Entscheidungstext OGH 18.10.2007 2 Ob 78/07w nur T1; Beis wie T2
5 Ob 34/18p 5 Ob 34/18p Entscheidungstext OGH 10.04.2018 5 Ob 34/18p Vgl auch
2 Ob 115/18b 2 Ob 115/18b Entscheidungstext OGH 26.06.2018 2 Ob 115/18b Auch; nur T1