RS0092462OGH - 28.01.1986 - 11Os176/85; ... Bei einem längeren Dämmerzustand im Sinne einer tiefgreifenden Bewusstseinstörung schweren Grades handelt es sich um eine - längerer Bewusstlosigkeit gleichwertige - schwere Körperverletzung. BEREICHE: MedizinKATEGORIEN: Rechtsprechung WEITERLESEN