Schlagwort: Aufklärungspflicht FILTER AUFHEBEN

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RS0226661


Den Arzt, der den ärztlichen Eingriff vornimmt, trifft jedenfalls eine Pflicht zur Vergewisserung darüber, ob und inwieweit die Aufklärung schon durch den überweisenden praktischen Arzt oder durch die zu Voruntersuchungen beigezogenen sonstigen Fachärzte vorgenommen wurde.

23.06.1982
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