Schlagwort: Schmerzengeld FILTER AUFHEBEN
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RS0031415
Das Schmerzengeld kann nur nach § 273 ZPO unter Berücksichtigung aller Umstände des einzelnen Falles, der körperlichen und seelischen Schmerzen sowie der Art und Schwere der Verletzung nach freier Überzeugung des Richters festgesetzt werden. Zur Vermeidung einer Ungleichmäßigkeit in der …
03.12.1952
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