RS0092410OGH - 22.06.1953 - 5Os530/53; ... Knochenbrüche sind grundsätzlich als schwere Verletzungen anzusehen, es sei denn, dass es sich bei dem gebrochenen Knochen bloß um einen kleinen Knochen von geringer Bedeutung… BEREICHE: MedizinKATEGORIEN: Rechtsprechung WEITERLESEN