zurück Allgemeine Information Aufschlüsselung der Gebührennote (§ 38 Abs 1 GebAG) – „Honorarordnung der Österreichischen Ärztekammer für gutachterliche Leistungen“ ist keine gesetzlich vorgesehene Gebührenordnung (§ 34 Abs 4 GebAG) Wird geladen … Es dauert zu lange? Dokument neu laden | In neuem Tab öffnen