zurück GEBÜHREN Bei fehlender Plausibilität des vom Sachverständigen verzeichneten Zeitaufwands ist eine gerichtliche Einschätzung nach § 273 ZPO zulässig (§ 34 GebAG) Sachverständige Heft 4/2017 Wird geladen … Es dauert zu lange? Dokument neu laden | In neuem Tab öffnen