zurück GEBÜHREN Kein Recht des Beschuldigten auf Teilnahme an der Stoffsammlung des Gerichtssachverständigen, auch wenn dieser in einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungs- verfahren nach § 126 Abs 5 StPO bestellt wurde Sachverständige Heft 1/2018 Wird geladen … Es dauert zu lange? Dokument neu laden | In neuem Tab öffnen