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GEBÜHREN


Mühewaltung nach Stundensatz und nach Tarif (§ 34 Abs 2 GebAG) – Tarif für die Schätzung von Häusern und Baugründen, länger zurückliegender Stichtag und Umwidmung in Bauland (§ 51 GebAG)

Heft 1/2022


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