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GEBÜHREN


Schlüssiger Verzicht des Sachverständigen auf Zahlung aus Amtsgeldern (§ 34 Abs 1, § 42 Abs 1 GebAG) – Schreibkraft bei ärztlicher Befundaufnahme und Ordinationspauschale (§ 30 GebAG) – digitale Integration von Röntgenaufnahmen (§ 34 Abs 1 GebAG) – Verpflichtung zum Ausspruch über die Zahlungspflicht (§ 42 Abs 1 GebAG)

Sachverständige Heft 3/2010


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