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GEBÜHREN
GEBÜHREN
Zeitangaben eines mit der Verkehrswertermittlung eines Hauses (§ 51 GebAG) und der Beantwortung von weiteren Fragen beauftragten Sachverständigen (zu honorieren nach § 34 Abs 1 GebAG) – zweifacher Zuspruch der Gebühr nach § 51 Abs 1 GebAG bei Bewertung des Hauses zum selben Stichtag in mängelfreiem Zustand und unter Berücksichtigung der festgestellten Mängel
Sachverständige Heft 4/2017
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