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LITERATUR


Mühewaltungsgebühr (Stundensatz) eines „Nur“-Gerichtssachverständigen (§ 34 GebAG) – Stundensatz für die mündliche Ergänzung oder Erläuterung eines Gutachtens (§§ 34, 35 Abs 2 GebAG) – Vorbereitung der Gutachtensergänzung oder -erläuterung (34 GebAG) – Folgen einer unterlassenen Äußerung (§ 39 Abs 1 GebAG)

Sachverständige Heft 2/2008


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