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LITERATUR


Recht der Parteien auf mündliche Erörterung eines schriftlichen Gutachtens (§ 357 Abs 2 ZPO) – Verfahrensmangel (§ 496 Abs 1 Z 2 ZPO) – die Erörterung des Sachverständigengutachtens darf nicht vom Erlag eines ergänzenden Kostenvorschusses abhängig gemacht werden (§ 365 iVm § 332 Abs 2 ZPO)

Sachverständige Heft 3/2014


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