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RECHTSPRECHUNG


RS0076789


Auch Druckschriften (Schriftzeichen) sind künstlerischer fähig. Auch musterrechtlich geschützte Werke können urheberrechtlichen Schutz genießen.


Rechtssatz:

Kunstwert des Erzeugnisses. - Auch Druckschriften (Schriftzeichen) sind künstlerischer Gestaltung fähig. Auch musterrechtlich geschützte Werke können urheberrechtlichen Schutz genießen. Begriff der "Wissentlichkeit". Amtswegige Wahrnehmung formellrechtlicher Nichtigkeitsgründe.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
Os1254/27

Schlagworte:

Entscheidung:
18.04.1928

Norm:
UrhG §1
UrhG §4

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


Os 1254/27 Os 1254/27 Entscheidungstext OGH 18.04.1928 Os 1254/27 Veröff: SSt VIII/58