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RECHTSPRECHUNG


RS0074251


Bei Einbahnregelung darf das Gleis der in der Gegenrichtung verkehrenden Straßenbahn von anderen Verkehrsteilnehmern nicht befahren werden, sondern nur das in der Richtung der Einbahn gelegene Gleis.


Rechtssatz:

Bei Einbahnregelung darf das Gleis der in der Gegenrichtung verkehrenden Straßenbahn von anderen Verkehrsteilnehmern nicht befahren werden, sondern nur das in der Richtung der Einbahn gelegene Gleis.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
8Ob48/78

Schlagworte:

Entscheidung:
14.03.1978

Norm:
StVO §12 Abs1 6
StVO §15 Abs2 litb

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


8 Ob 48/78 8 Ob 48/78 Entscheidungstext OGH 14.03.1978 8 Ob 48/78 Veröff: ZVR 1978/301 S 357