zurück Allgemeine Information Anwendung der Rahmengebühren (§ 34 Abs 3 GebAG) – „Honorarordnung der Österreichischen Ärztekammer für gutachterliche Leistungen“ als gesetzlich vorgesehene Gebührenordnung (§ 34 Abs 4 GebAG) Wird geladen … Es dauert zu lange? Dokument neu laden | In neuem Tab öffnen