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RECHTSPRECHUNG
1657/69
Eine Planierladeraupe (im Anlassfall Case Industrial Tractor-Shovel, Modell 600) ist kein Kraftfahrzeug im Sinne des Kraftfahrgesetzes, weil sie nicht für den Straßenverkehr geeignet ist.
- Rechtssatz:
Eine Planierladeraupe (Case Industrial Tractor-Shovel, Modell 600) ist weder nach dem Kraftfahrgesetz 1955, noch nach dem Kraftfahrgesetz 1967 ein Kraftfahrzeug, weil es nicht für den Straßenverkehr geeignet ist.
- Gericht:
- Verwaltungsgerichtshof (VwGH)
- Geschäftszahl:
- 1657/69
- Schlagworte:
- Planierraupe
- Entscheidung:
- 20.04.1970
- Norm:
- KFG 1955 §1 Abs2;
KFG 1967 §2 Z1; - Kategorie:
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