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RECHTSPRECHUNG


1657/69


Eine Planierladeraupe (im Anlassfall Case Industrial Tractor-Shovel, Modell 600) ist kein Kraftfahrzeug im Sinne des Kraftfahrgesetzes, weil sie nicht für den Straßenverkehr geeignet ist.


Rechtssatz:

Eine Planierladeraupe (Case Industrial Tractor-Shovel, Modell 600) ist weder nach dem Kraftfahrgesetz 1955, noch nach dem Kraftfahrgesetz 1967 ein Kraftfahrzeug, weil es nicht für den Straßenverkehr geeignet ist.

Gericht:
Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Geschäftszahl:
1657/69

Schlagworte:

Entscheidung:
20.04.1970

Norm:
KFG 1955 §1 Abs2;
KFG 1967 §2 Z1;

Kategorie:


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