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RECHTSPRECHUNG


2009/16/0095


Das NoVAG 1991 kennt den Begriff der „Tageszulassung“ nicht. Es ist dem NoVAG 1991 auch sonst nicht zu entnehmen, dass die erstmalige Zulassung eines Fahrzeuges, deren Dauer über einen Tag nicht hinausgeht, nicht den Tatbestand des § 1 Z 3 NoVAG 1991 verwirklichen würde. Auch eine Tageszulassung oder Kurzzlassung löst daher NoVA-Pflicht aus.


Rechtssatz:

Das NoVAG 1991 kennt den Begriff der "Tageszulassung " nicht. Es ist dem NoVAG 1991 auch sonst nicht zu entnehmen, dass die erstmalige Zulassung eines Fahrzeuges, deren Dauer über einen Tag nicht hinausgeht, nicht den Tatbestand des § 1 Z 3 NoVAG 1991 verwirklichen würde.

Gericht:
Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Geschäftszahl:
2009/16/0095

Schlagworte:

Entscheidung:
27.01.2010

Norm:
NoVAG 1991 §1 Z3 idF 1999/I/122;

Kategorie:


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