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RECHTSPRECHUNG


2339/59


Auch Elektrokarren sind Kraftfahrzeuge.


Rechtssatz:

Auch Elektrokarren sind Kraftfahrzeuge. Werden mit ihnen Güter, wenn auch nur innerhalb des Werksgeländes befördert, dann liegen steuerpflichtige Beförderungen im Werkverkehr vor.

Gericht:
Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Geschäftszahl:
2339/59

Schlagworte:

Entscheidung:
21.05.1963

Norm:
BeförderungssteuerG 1953 §1 Abs1 Z2;
KFG 1967 §1 Abs2;
KFG 1967 §2 Abs2 Z3 lita;

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