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RECHTSPRECHUNG
2339/59
Auch Elektrokarren sind Kraftfahrzeuge.
- Rechtssatz:
Auch Elektrokarren sind Kraftfahrzeuge. Werden mit ihnen Güter, wenn auch nur innerhalb des Werksgeländes befördert, dann liegen steuerpflichtige Beförderungen im Werkverkehr vor.
- Gericht:
- Verwaltungsgerichtshof (VwGH)
- Geschäftszahl:
- 2339/59
- Schlagworte:
- Elektrokarren
- Entscheidung:
- 21.05.1963
- Norm:
- BeförderungssteuerG 1953 §1 Abs1 Z2;
KFG 1967 §1 Abs2;
KFG 1967 §2 Abs2 Z3 lita; - Kategorie:
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