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RECHTSPRECHUNG


3Ob67/05g


Keine Haftung der Expertin eines Auktionshauses gegenüber dem Eigentümer eines Gemäldes, wenn die Expertin zum Ergebnis kommt, das Gemälde sei kein Original, sodass das Auktionshaus die Versteigerung ablehnt. Die Expertise diente nämlich im Wesentlichen bloß den Interessen des Auktionshauses selbst.


Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
3Ob67/05g

Schlagworte:

Entscheidung:
20.10.2005

Kategorie:


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