zurück

RECHTSPRECHUNG


85/11/0077


Ein Gewerbetreibender ist iSd § 57a Abs 2 KFG 1967 dann vertrauenswürdig, wenn ausreichende Anhaltspunkte für die Annahme bestehen, die Kraftfahrbehörden könnten sich darauf verlassen, dass er die ihm übertragenen Aufgaben, nämlich die Vornahme von wiederkehrenden Begutachtungen, entsprechend dem Schutzzweck des Gesetzes – der Gewährleistung, dass nur betriebstaugliche und verkehrssichere Fahrzeuge am öffentlichen Verkehr teilnehmen – ausüben werde.


Rechtssatz:

Ein Gewerbetreibender ist iSd § 57a Abs 2 KFG 1967 dann vertrauenswürdig, wenn ausreichende Anhaltspunkte für die Annahme bestehen, die Kraftfahrbehörden könnten sich darauf verlassen, dass er die ihm übertragenen Verwaltungsaufgaben entsprechend dem Schutzzweck des Gesetzes - der Gewährleistung, dass nur betriebstaugliche und verkehrssichere Fahrzeuge am öffentlichen Verkehr teilnehmen - ausüben werde (Hinweis E 19.9.1984 83/11/0167).

Gericht:
Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Geschäftszahl:
85/11/0077

Schlagworte:

Entscheidung:
18.12.1985

Norm:
KFG 1967 §57a Abs2;

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN