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RECHTSPRECHUNG


94/11/0221


Werden von einem zur Vornahme von wiederkehrenden Begutachtungen nach § 57a KFG ermächtigten Gewerbetreibenden innerhalb relativ kurzer Zeit nicht bloß ein einziges, sondern eine ganze Reihe unrichtiger Gutachten erstellt, dann kann von einem „einmaligen Fehlverhalten“ keine Rede sein. Angesichts dieses schwerwiegenden Verhaltens ist die nach § 57a Abs 2 KFG erforderliche Vertrauenswürdigkeit zu verneinen und die Berechtigung zu entziehen.


Rechtssatz:

Werden innerhalb relativ kurzer Zeit nicht bloß ein einziges, sondern eine ganze Reihe unrichtiger Gutachten durch einen zur wiederkehrenden Begutachtung von KFZ ermächtigten Gewerbetreibenden erstellt, kann von einem "einmaligen Fehlverhalten" keine Rede sein. Angesichts dieses schwerwiegenden Verhaltens ist die nach § 57a Abs 2 KFG erforderliche Vertrauenswürdigkeit zu verneinen. Daran ändert auch ein behauptetes Fehlen von Beanstandungen vor der Erstellung dieser Gutachten und nach Einleitung des Verwaltungsverfahren nichts.

Gericht:
Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Geschäftszahl:
94/11/0221

Schlagworte:

Entscheidung:
22.11.1994

Norm:
KFG 1967 §57a Abs2;

Kategorie:


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