zurück
WEITERE INFORMATIONEN
3 Ob 102/63 3 Ob 102/63 Entscheidungstext OGH 10.07.1963 3 Ob 102/63 SZ 36/98 = EvBl 1963/413 S 553 = JBl 1964,374
RECHTSPRECHUNG
RS0002558
Keine Zwangsverwaltung, ohne künftige Erträge: Sind künftige Erträgnisse nicht mehr zu erwarten, kann wegen des Vorhandenseins von abgesonderten Früchten allein die Zwangsverwaltung der Liegenschaft nicht durchgeführt werden.
- Rechtssatz:
Sind künftige Erträgnisse nicht mehr zu erwarten, kann wegen des Vorhandenseins von abgesonderten Früchten allein die Zwangsverwaltung der Liegenschaft nicht durchgeführt werden.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 3Ob102/63
- Schlagworte:
- Zwangsverwaltung
- Entscheidung:
- 10.07.1963
- Norm:
- EO §119
- Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
3 Ob 102/63 3 Ob 102/63 Entscheidungstext OGH 10.07.1963 3 Ob 102/63 SZ 36/98 = EvBl 1963/413 S 553 = JBl 1964,374