RECHTSPRECHUNG
RS0002581
Umsatzsteuer aus Vermietung ist eine von der Liegenschaft zu entrichtende Steuer: Von der Liegenschaft zu entrichtende Steuern sind nicht etwa nur die reinen Realsteuern oder solche, denen ein Vorzugsrecht nach § 216 Abs 1 Z 2 EO zukommt, sondern alle Steuern, welche bei einer Betriebsliegenschaft von dem Unternehmen zu entrichten sind, das von der Zwangsverwaltung der Liegenschaft erfasst wird, insbesondere auch die Umsatzsteuer aus den Einnahmen einer Vermietung der verwalteten Liegenschaft.
- Rechtssatz:
Von der Liegenschaft zu entrichtende Steuern sind nicht etwa nur die reinen Realsteuern oder solche, denen ein Vorzugsrecht nach § 216 Abs 1 Z 2 EO zukommt, sondern alle Steuern, welche bei einer Betriebsliegenschaft von dem Unternehmen zu entrichten sind, das von der Zwangsverwaltung der Liegenschaft erfaßt wird, insbesondere auch die Umsatzsteuer aus den Einnahmen einer Vermietung der verwalteten Liegenschaft.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 3Ob10/89
- Schlagworte:
- Zwangsverwaltung
- Entscheidung:
- 12.04.1989
- Norm:
- EO §120 Abs2 Z1
- Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
3 Ob 10/89 3 Ob 10/89 Entscheidungstext OGH 12.04.1989 3 Ob 10/89 EvBl 1989/175 S 691 = WBl 1989,226 = NZ 1991,200