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RECHTSPRECHUNG


RS0002762


Keine Behinderung der Zwangsverwaltung durch Zwangsversteigerung: Die Zwangsverwaltung einer Liegenschaft wird durch deren Zwangsversteigerung nicht behindert; es kann auch nach Beginn der Zwangsversteigerung die Zwangsverwaltung eingeleitet werden.


Rechtssatz:

Die Zwangsverwaltung einer Liegenschaft wird durch deren Zwangsversteigerung nicht behindert; es kann auch nach Beginn der Zwangsversteigerung die Zwangsverwaltung eingeleitet werden.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
3Ob52/86

Schlagworte:

Entscheidung:
30.04.1986

Norm:
EO §97
EO §161

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


3 Ob 52/86 3 Ob 52/86 Entscheidungstext OGH 30.04.1986 3 Ob 52/86