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RECHTSPRECHUNG


RS0002774


Vorrangiges verbüchertes Fruchtgenussrecht hindert Zwangsverwaltung: Keine Liegenschaftszwangsverwaltung gegen den mit einer fideikommissarischen Substitution belasteten Vorerben, wenn dem Pfandrecht der betreibenden Partei (aus einer Ersatzvornahme) ein Fruchtgenussrecht im bücherlichen Rang vorgeht.


Rechtssatz:

Keine Liegenschaftszwangsverwaltung gegen den mit einer fideikommissarischen Substitution belasteten Vorerben, wenn dem Pfandrecht der betreibenden Partei (aus einer Ersatzvornahme) ein Fruchtgenussrecht im bücherlichen Rang vorgeht.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
3Ob476/59; 3Ob240/07a

Schlagworte:

Entscheidung:
27.11.1959

Norm:
ABGB §613
EO §97
Wr BauO §129b

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


3 Ob 476/59 3 Ob 476/59 Entscheidungstext OGH 27.11.1959 3 Ob 476/59
3 Ob 240/07a 3 Ob 240/07a Entscheidungstext OGH 27.02.2008 3 Ob 240/07a Vgl; Beisatz: Ein auf der Liegenschaft einverleibtes vorrangiges Fruchtgenussrecht steht der Zwangsverwaltung entgegen. (T1)