RECHTSPRECHUNG
RS0010059
Die Bestimmung und Gewichtung der preisbildenden Faktoren kann nur auf Grund der Marktbeobachtung und Erfahrung erfolgen. Ist wegen der individuellen Eigenheiten eines Fahrzeugs durch Preisvergleichung nur ein Rahmen zwischen einer Preisober- und einer Preisuntergrenze zu gewinnen, muss innerhalb des ermittelten Preisrahmens nach freier richterlicher Überzeugung (§ 273 ZPO) ein Wert festgesetzt werden.
- Rechtssatz:
Die Bestimmung und Gewichtung der preisbildenden Faktoren kann nur auf Grund der Marktbeobachtung und Erfahrung erfolgen. Ist wegen der individuellen Eigenheiten der Sache durch Preisvergleichung nur ein Rahmen zwischen einer Preisober- und einer Oreisuntergrenze zu gewinnen, muß innerhalb des ermittelten Preisrahmens nach freier richterlicher Überzeugung in der Art des § 273 Abs 1 ZPO ein Wert festgesetzt werden.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 6Ob800/81 (6Ob801/81)
- Schlagworte:
- Marktbeobachtung
- Entscheidung:
- 17.02.1983
- Norm:
- ABGB §303
ABGB §304
ABGB §305
ZPO §273 - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
6 Ob 800/81 6 Ob 800/81 Entscheidungstext OGH 17.02.1983 6 Ob 800/81