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WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 570/78 2 Ob 570/78 Entscheidungstext OGH 09.01.1979 2 Ob 570/78
RECHTSPRECHUNG
RS0010066
Ist der gemeine Austauschwert einer Sache auf den verschiedenen Stufen des Güterumsatzes verschieden hoch, so entscheidet bei die Stufe, der der Geschädigte angehört.
- Rechtssatz:
Ist der ( gemein ) Austauschwert auf den verschiedenen Stufen des Güterumsatzes verschieden hoch, so entscheidet bei objektivabstrakter Berechnung die Stufe, der der Geschädigte angehört. Dasselbe gilt für den Ertragswert, wenn die Früchte einen je nach der Produktionsstufe variablen Austauschwert haben.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob570/78
- Schlagworte:
- Marktstufe
- Entscheidung:
- 09.01.1979
- Norm:
- ABGB §305
ABGB §1331 - Kategorie:
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Entscheidungstexte
2 Ob 570/78 2 Ob 570/78 Entscheidungstext OGH 09.01.1979 2 Ob 570/78