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WEITERE INFORMATIONEN
1 Ob 593/81 1 Ob 593/81 Entscheidungstext OGH 17.06.1981 1 Ob 593/81 EvBl 1982/36 S 123 = SZ 54/95
RECHTSPRECHUNG
RS0010079
Der Schätzwert einer Sache bei Verpfändung an einen Pfandleiher richtet sich danach, wie die Pfandsache unter den besonderen Bedingungen des Pfandleihgeschäftes mit großer Wahrscheinlichkeit verkauft werden kann; der Schätzwert muss sich daher nicht am Händlerverkaufs-, sondern am auch noch für einen Händler interessanten Einzelpreis orientieren.
- Rechtssatz:
Der Schätzwert einer Sache bei Verpfändung an einen Pfandleiher richtet sich danach, wie die Pfandsache bei Verfall unter den besonderen Bedingungen des Pfandleihgeschäftes mit großer Wahrscheinlichkeit verkauft werden kann; der Schätzwert muß sich daher nicht am Händlerverkaufs-, sondern am auch noch für einen Händler interessanten Einzelpreis orientieren.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 1Ob593/81
- Schlagworte:
- Wert bei Verpfändung
- Entscheidung:
- 17.06.1981
- Norm:
- ABGB §305
ABGB §914 IIIh
GewO §290 - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
1 Ob 593/81 1 Ob 593/81 Entscheidungstext OGH 17.06.1981 1 Ob 593/81 EvBl 1982/36 S 123 = SZ 54/95