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RECHTSPRECHUNG


RS0011540


Auch zugunsten eines auf dem herrschenden Grundstück betriebenen Gewerbes, einer dort errichteten Anlage oder eines mit dem berechtigten Grundstück verbundenen Unternehmens ist die Einräumung einer Dienstbarkeit zulässig. Verpflichtungen, die Vorteile für das auf dem berechtigten Grundstück betriebene Gewerbe mit sich bringen, können daher verbüchert werden. Beispiel: Unterlassung der Errichtung eines Elektrizitätswerks.


Rechtssatz:

Auch zugunsten eines auf dem herrschenden Grundstück betriebenen Gewerbes oder einer dort errichteten Anlage ist die Einräumung einer Dienstbarkeit zulässig. Die Unterlassung einer Nutzung des dienenden Grundstückes muss nur dem herrschenden Grundstück und nicht bloß einer von ihm abgelösten Person zugute kommen. (Unterlassung der Errichtung eines Elektrizitätswerkes).

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
3Ob377/55; 1Ob580/81; 1Ob514/89 (1Ob515/89); 1Ob542/93; 5Ob83/09f; 2Ob115/12v

Schlagworte:

Entscheidung:
27.07.1955

Norm:
ABGB §473

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


3 Ob 377/55 3 Ob 377/55 Entscheidungstext OGH 27.07.1955 3 Ob 377/55 RG vom 06.07.1939, 8 B 27 Veröff: DREvBl 1939/526
1 Ob 580/81 1 Ob 580/81 Entscheidungstext OGH 03.07.1981 1 Ob 580/81
1 Ob 514/89 1 Ob 514/89 Entscheidungstext OGH 05.04.1989 1 Ob 514/89 nur: Auch zugunsten eines auf dem herrschenden Grundstück betriebenen Gewerbes oder einer dort errichteten Anlage ist die Einräumung einer Dienstbarkeit zulässig. (T1)
1 Ob 542/93 1 Ob 542/93 Entscheidungstext OGH 20.04.1993 1 Ob 542/93 Auch; nur T1; Beisatz: Ebenso zugunsten eines mit dem berechtigten Grundstück verbundenen Unternehmens. (T2) Veröff: SZ 66/53 = EvBl 1993/175 S 737
5 Ob 83/09f 5 Ob 83/09f Entscheidungstext OGH 09.06.2009 5 Ob 83/09f Auch; Beisatz: Duldung „in Rücksicht seiner Sache" erfordert stets eine unmittelbare Beziehung zur Nutzung der belasteten Sache. (T3) Beisatz: Verpflichtungen, die Vorteile für das auf dem berechtigten Grundstück betriebene Gewerbe mit sich bringen, können verbüchert werden. (T4)
2 Ob 115/12v 2 Ob 115/12v Entscheidungstext OGH 17.06.2013 2 Ob 115/12v Auch