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RECHTSPRECHUNG


RS0016190


Bei einem sieben Jahre alten Gebrauchtfahrzeug in mittelmäßigem Zustand mit einem sehr hohen Kilometerstand kann der Irrtum über die Notwendigkeit einer bereits durch ein Geräusch erkennbaren sofortigen Getriebereparatur im Zweifel nicht als wesentlicher angesehen werden.


Rechtssatz:

Bei einem sieben Jahre alten Gebrauchtfahrzeug in mittelmäßigem Zustand mit einem sehr hohen Kilometerstand kann der Irrtum über die Notwendigkeit einer bereits durch ein Geräusch erkennbaren sofortigen Getriebereparatur im Zweifel nicht als wesentlicher angesehen werden, auch wenn der Verkäufer ( Laie ) den von ihm nicht erkannten Getriebeschaden als Schönheitsfehler bezeichnete.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
1Ob789/80

Schlagworte:

Entscheidung:
04.03.1981

Norm:
ABGB §871 BIII
ABGB §872
ABGB §873

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


1 Ob 789/80 1 Ob 789/80 Entscheidungstext OGH 04.03.1981 1 Ob 789/80