zurück

RECHTSPRECHUNG


RS0018629


Der Anspruch auf Preisminderung oder Rückabwicklung des Vertrags geht nicht schon deshalb verloren, weil der Käufer die an einem unbehebbaren Mangel leidende Sache selbst montiert hat und der Mangel erst bei der Montage aufgefallen ist.


Rechtssatz:

Der Wandlungsanspruch bzw Preisminderungsanspruch geht nicht schon deshalb verloren, weil der Käufer die an einem unbehebbaren , aber erst bei der Montage offenkundig werdenden Mangel leidende Sache selbst montiert hat.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
8Ob1004/90

Schlagworte:

Entscheidung:
13.12.1990

Norm:
ABGB §932 I

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


8 Ob 1004/90 8 Ob 1004/90 Entscheidungstext OGH 13.12.1990 8 Ob 1004/90