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RECHTSPRECHUNG


RS0018703


Wesentlich sind alle den ordentlichen Gebrauch hindernden oder doch erheblich erschwerenden Mängel. Beispiel: PKW, dessen Motor immer wieder abstirbt und dann nur sehr schwer bzw kaum mehr gestartet werden kann. Darauf, ob der Fehler die Erlangung der Begutachtungsplakette im Sinne der §§ 57 ff KFG verhindert, kommt es nicht an.


Rechtssatz:

Wesentlich sind alle den ordentlichen Gebrauch hindernden oder doch erheblich erschwerenden Mängel (Hier: Personenkraftwagen, dessen Motor immer wieder abstirbt und dann nur sehr schwer ("kaum mehr") gestartet werden kann) unabhängig davon, ob dieser Fehler die Gewährung der Begutachtungsplakette im Sinne der §§ 57 ff KFG verhindert.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
6Ob632/82; 7Ob552/84

Schlagworte:

Entscheidung:
19.05.1983

Norm:
ABGB §932 IIb

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


6 Ob 632/82 6 Ob 632/82 Entscheidungstext OGH 19.05.1983 6 Ob 632/82
7 Ob 552/84 7 Ob 552/84 Entscheidungstext OGH 10.05.1984 7 Ob 552/84 nur: Wesentlich sind alle den ordentlichen Gebrauch hindernden oder doch erheblich erschwerenden Mängel. (T1)