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RECHTSPRECHUNG


RS0018752


Wenn einer Sache nur besonders zugesicherte und als wesentlich vereinbarte Eigenschaften fehlen, die Sache jedoch die allgemeinen im Verkehrsleben geforderten Eigenschaften hat, dann kann auch bei unbehebbaren Mängeln der Käufer statt Wandlung Preisminderung begehren; bei Ermittlung des Wertes muss von dem Nutzen ausgegangen werden, den die Sache gewöhnlich und allgemein noch hat.


Rechtssatz:

Wenn einer Sache nur besonders zugesicherte und als wesentlich vereinbarte Eigenschaften fehlen, die Sache jedoch die allgemeinen im Verkehrsleben geforderten Eigenschaften hat, kann auch bei unbehebbaren Mängeln der Käufer statt Wandlung Preisminderung begehren; bei Ermittlung des Wertes muß von dem Nutzen ausgegangen werden, den die Sache gewöhnlich und allgemein noch hat (mit ausführlicher Darstellung der Lehrmeinungen). Ist vereinbart worden, daß "Zentimeter für Zentimeter" echte Bauernmöbel zu liefern sind, und trifft das nicht zu, ist bei der Berechnung der Preisminderung von dem Wert auszugehen, den die Möbel als Antiquitäten noch haben.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
4Ob506/81; 3Ob577/82; 7Ob732/83 (7Ob733/83 - 7Ob738/83); 5Ob588/87; 1Ob166/98p; 6Ob221/98p; 3Ob188/99i

Schlagworte:

Entscheidung:
28.04.1981

Norm:
ABGB §932 IId
ABGB §932 IV

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


4 Ob 506/81 4 Ob 506/81 Entscheidungstext OGH 28.04.1981 4 Ob 506/81 Veröff: EvBl 1982/17 S 37 = SZ 54/60
3 Ob 577/82 3 Ob 577/82 Entscheidungstext OGH 06.10.1982 3 Ob 577/82 nur: Wenn einer Sache nur besonders zugesicherte und als wesentlich vereinbarte Eigenschaften fehlen, die Sache jedoch die allgemeinen im Verkehrsleben geforderten Eigenschaften hat, kann auch bei unbehebbaren Mängeln der Käufer statt Wandlung Preisminderung begehren. (T1) Veröff: ZVR 1984/91 S 87 = JBl 1984,203
7 Ob 732/83 7 Ob 732/83 Entscheidungstext OGH 20.12.1984 7 Ob 732/83 nur T1
5 Ob 588/87 5 Ob 588/87 Entscheidungstext OGH 21.06.1988 5 Ob 588/87 Auch; nur T1
1 Ob 166/98p 1 Ob 166/98p Entscheidungstext OGH 25.08.1998 1 Ob 166/98p Vgl auch; nur T1
6 Ob 221/98p 6 Ob 221/98p Entscheidungstext OGH 15.10.1998 6 Ob 221/98p
3 Ob 188/99i 3 Ob 188/99i Entscheidungstext OGH 23.05.2001 3 Ob 188/99i Auch; nur T1; Beisatz: Für die Wirksamkeit einer solchen Zusage ist es im Gewährleistungsrecht nicht von Bedeutung, ob der Zusagende das Fehlen der zugesagten Eigenschaften (leicht) erkennen konnte. (T2)