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RECHTSPRECHUNG


RS0019827


Wenn beim Neuwagenkauf ein altes Fahrzeug in Zahlung gegeben wird, dann können je nach Parteienabsicht entweder ein einheitlich zu beurteilender Tauschvertrag oder zwei getrennte Kaufverträge vorliegen. Eine allgemein gültige Zweifelsregel über die Einheit des Rechtsgeschäftes oder doch eine wechselseitige Abhängigkeit der beiden Geschäfte lässt sich nicht aufstellen.


Rechtssatz:

Doppelverkauf und nicht Tausch, wenn ein alter Wagen für ein Neufahrzeug auf Rechnung des Kaufpreises gegeben wird.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
3Ob32/73; 3Ob73/73; 7Ob633/76; 6Ob647/80; 6Ob719/82; 3Ob584/82; 1Ob544/84; 7Ob552/86

Schlagworte:

Entscheidung:
06.03.1973

Norm:
ABGB §1045
ABGB §1053
ABGB §1055

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


3 Ob 32/73 3 Ob 32/73 Entscheidungstext OGH 06.03.1973 3 Ob 32/73 Veröff: JBl 1974,574
3 Ob 73/73 3 Ob 73/73 Entscheidungstext OGH 25.09.1973 3 Ob 73/73 Beisatz: Hier: Waschmaschine (T1) Veröff: EvBl 1974/162 S 353
7 Ob 633/76 7 Ob 633/76 Entscheidungstext OGH 26.08.1976 7 Ob 633/76
6 Ob 647/80 6 Ob 647/80 Entscheidungstext OGH 09.07.1980 6 Ob 647/80 Vgl aber; Beisatz: Eine allgemein gültige Zweifelsregel über die Einheit des Rechtsgeschäftes oder doch eine wechselseitige Abhängigkeit von Grundgeschäft und Gegengeschäft läßt sich aber in den Fällen fehlender Behauptungen und Beweise einer bestimmten übereinstimmenden Parteienabsicht nicht aufstellen. Ist die Vertragsergänzung in dieser Hinsicht nach der Verkehrsauffassung vorzunehmen, wird bei der üblichen "Inzahlungnahme" vielfach ein einheitliches Geschäft anzunehmen sein. (T2)
6 Ob 719/82 6 Ob 719/82 Entscheidungstext OGH 01.09.1982 6 Ob 719/82 Vgl auch; Beis wie T2
3 Ob 584/82 3 Ob 584/82 Entscheidungstext OGH 24.11.1982 3 Ob 584/82 Beisatz: Dabei berührt mangels eines festgestellten abweichenden Parteiwillens der Wegfall des einen Kaufvertrages nicht die Gültigkeit des anderen. (T3)
1 Ob 544/84 1 Ob 544/84 Entscheidungstext OGH 02.05.1984 1 Ob 544/84 Beis wie T3; Beisatz: Auseinandersetzung mit der bisherigen Lehre. (T4) Veröff: SZ 57/85
7 Ob 552/86 7 Ob 552/86 Entscheidungstext OGH 13.03.1986 7 Ob 552/86 Vgl aber; Beisatz: Rechtsfrage, ob im Zweifel ein Doppelkauf anzusehen ist oder nicht, ausdrücklich offen gelassen. (T5) Veröff: JBl 1987,316