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RECHTSPRECHUNG


RS0020183


Solange der Besteller den Werklohn wegen unterbliebener Verbesserung zurückbehalten darf, kann der Unternehmer nicht vom Vertrag zurücktreten und seinen Eigentumsvorbehalt geltend machen.


Rechtssatz:

Solange der Besteller den Werklohn wegen unterbliebener Verbesserung zurückbehalten darf, kann der Unternehmer nicht vom Vertrag zurücktreten und seinen Eigentumsvorbehalt geltend machen.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
1Ob623/89

Schlagworte:

Entscheidung:
11.10.1989

Norm:
ABGB §1052 B1
ABGB §1063

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


1 Ob 623/89 1 Ob 623/89 Entscheidungstext OGH 11.10.1989 1 Ob 623/89 Veröff: RdW 1990,77